KUGEL e.V. / SATZUNG / MITGLIEDER AUFNAHMEANTRAG
Die KUGEL - Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e. V. wurde 1986 unter dem Namen „Theater International Ludwigsfeld e.V. gegründet. In einer Mitgliederversammlung am 04 - 11 - 2003 wurde auf Vorschlag des Vorstandes einstimmig beschlossen, den Vereinsnamen in “KUGEL – Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V.“ zu ändern. Dies geschah nicht zuletzt um allen kulturell engagierten Gruppen in Ludwigsfeld eine effektivere Präsentation zu ermöglichen, sondern auch eine Lobby für Einzelkünstler zu schaffen. Die Siedlung Ludwigsfeld hat schon seit ihrer Entstehung 1952 eine Vielzahl an kulturellen Gruppen vorzuweisen, dies reicht von Nationalen Volkstanzgruppen über Theatergruppen bis hin zu Musikgruppen aller Art und vielen Einzelkünstlern. Die „KUGEL – Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V.“ sieht sich selbst, laut ihrem Motto "Mente et Artificio", als Koordinator / Berater und Vertreter der Ludwigsfelder Künstler. Mitglied bei der „KUGEL – Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V.“ kann jeder werden, der die kulturellen Ziele des Vereins unterstützt. Die Mitgliedschaft beschränkt sich nicht nur ausschließlich auf Künstler.
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Hier haben Sie Einsicht in die Satzung der KUGEL e.V. und in den Mitglieder Aufnahmeantrag.
SATZUNGder „KUGEL - Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V.“ |
§ 1 Name, Sitz und Eintrag des Vereins
1. Der Verein führt den Namen „KUGEL - Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in München
3. Der Verein ist beim Amtsgericht München ins Register eingetragen.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck des Vereins ist es
- Kunst und Kultur bürger- und wohnnah zu vermitteln;
- das Bewußtsein der Ludwigsfelder Bürger zu fördern, in einem traditionsreichen
eigenständigen Stadtteil zu leben, derdie aktive Anteilnahme an Erhaltung und
Gestaltung Ludwigsfelds erfordert;
- insbesondere diejenigen Gruppen der Bevölkerung anzusprechen, die aufgrund ihrer
Herkunft und derzeitigen Situation von der allgemeinen Kulturarbeit nicht, oder nur
unzureichend erreicht werden;
- als Initiativgruppe neue kommunikative Formen zu erarbeiten und experimentativ
zu realisieren;
- als Initiativgruppe die genannten Zielsetzungen in Zusammenarbeit mit anderen kulturellen
Gruppen und Organisationen zu verwirklichen.
3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die aktiv den Zweck des Vereins
fördern. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand, gegen die
Entscheidung kann auf der nächsten Mitgliederversammlung Berufung eingelegt werden.
2. Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich gegenüber dem Vorstand zum Schluss eines
Kalenderjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist erklärt werden.
3. Ein Mitglied kann durch ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen einer ordentlichen
Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn er das Ansehen des
Vereins schädigt oder den Zielen des Vereins entgegenwirkt.
§ 4 Freunde und Förderer
1. Freunde und Förderer der KUGEL - Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V. sind solche natürlichen
und juristischen Personen, die den Verein finanziell und ideell unterstützen.
2. Freunde und Förderer der KUGEL - Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V. werden über die
Aktivitäten und Erfolge des Vereins schriftlich unterrichtet.
§ 5 Organe des Vereins
sind:
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand schriftlich durch
einfachen Brief an die dem Verein zuletzt bekanntgegebene Adresse unter Angabe der
Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen.
Anträge zu einer Mitgliederversammlung sind mindestens 8 Tage vor der Versammlung
dem Vorstand einzureichen. Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung genügt
eine Ladungsfrist von einer Woche.
2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist.
3. Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit
der anwesenden Mitglieder. Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen und über die Auflösung
des Vereins ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
4. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Protokollanten und dem
Leiter der Versammlung zu unterzeichnen ist.
5. Auf schriftlichen Antrag eines Viertels der Mitglieder oder durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes
ist unter Angabe der Begründung eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von
zwei Monaten einzuberufen.
6. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Bestimmung der Grundsätze und Richtlinien der Arbeit des Vereins im
Rahmen dieser Satzung;
- Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstandes;
- Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen;
- Entscheidung über Beitragspflicht und –Höhe;
- Wahl der Revisoren;
- Auflösung des Vereins.
Stimmberechtigt sind alle nach § 3 der Satzung festgesetzten Mitglieder des Vereins.
§ 7 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus einem 1. Vorstandsvorsitzenden, einem 2.Vorstandsvorsitzenden,
einem Kassenführer und sechs weiteren Vorstandsmitgliedern.
2. Vertretungsberechtigt sind der 1. und 2. Vorstandsvorsitzende.
3. Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei
Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zu einer Neuwahl im Amt. Die Wahl des Vorstands
erfolgt auf Antrag eines Mitglieds geheim; Listenwahl ist möglich. Bei mehreren
Wahlvorschlägen entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bei zwei Wahlvorschlägen entscheidet die einfache Mehrheit.
4. Wählbar ist jede natürliche volljährige Person, die Mitglied des Vereins ist.
5. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Er kann Aufgaben
an Mitglieder oder Fachleute delegieren.
6. Der Vorstand kann durch Misstrauensvotum von der Mitgliederversammlung abberufen
werden,wenn in derselben Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand gewählt wird.
Die Abberufung bedarf der 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
§ 8 Finanzen
1. Der Vorstand hat für jedes Geschäftsjahr des Vereins, das vom 1. Januar bis zum
31. Dezember dauert, eine Abrechnung vorzulegen, die von zwei von der
Mitgliederversammlung gewählten Revisoren geprüft wird.
2. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 9 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins erfolgt gemäß § 73 BGB, falls der Mitgliederbestand unter drei
Personen sinkt. Weiterhin erfolgt die Auflösung des Vereins, wenn die Mitgliederversammlung
in zwei getrennten Versammlungen, die mindestens vier Wochen auseinander liegen müssen,
mit jeweils 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beschließt.
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes
fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt München, die es unmittelbar und ausschließlich
für Zwecke im Sinne des § 2 dieser Satzung zu verwenden hat
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Mitglieder Aufnahmeantrag
KUGEL - Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e:V.
Eingetragen ins Register beim Gericht München Nr. VR11932
Kulturgemeinschaft-Ludwigsfeld e.V. Telefon: 089 / 150 76 76
Opalstr. 22
80995 München E-Mail: Georgeolliver@aol.com
Name............................................................................... Geb. Dat. .........................................
Adresse:.............................................................................................................................................
............................................................................................................................................................
Eintrittsdatum: ................................................ Mitgliedsnummer:..................................................
( wird vom Vorstand zugeteilt )
Ich beantrage die Mitgliedschaft bei der KUGEL - Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V.
und bin mit den Mitgliederbestimmungen ( siehe Satzung § 3 Mitgliedschaft ) einverstanden.
Auf Wunsch erhalte ich Einblick in die Satzung der KUGEL - Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V.
Ab Eintrittsdatum erhalte ich eine Mitgliedskarte, die mir bei allen Veranstaltungen der
KUGEL - Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V. ermäßigten Eintritt ermöglicht.
Datum:.................................................... Unterschrift:....................................................
Vorstand:................................................ .......................................................
Vorstandsvorsitzender Schriftführer
1. Vorstandsvorsitzender : Esther Reed 2. Vorstandsvorsitzender: Roger Krmadjian
Bankverbindung : Postbank Hannover IBAN : DE97 2501 0030 0688 9263 01
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Bitte kopieren, ausdrucken und abschicken an :
KUGEL - Kulturgemeinschaft Ludwigsfeld e.V.
George Olliver Krmadjian, Opalstrasse 9, 80995 München
( Wir schicken ihnen auch gerne, nach erhalt ihrer Adresse eine Kopie des Mitglieder Aufnahmeantrags zu. )